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RUTSCHHEMMENDE BLECHE

SE - TB1®

Sowohl die Arbeitsstättenverordnung als auch die UVV „Allgemeine Vorschriften“ (GUV-V A1,  bisher GUV 0.1) schreiben vor, dass Fußböden rutschhemmend ausgeführt sein müssen. Sie müssen im Übrigen leicht zu reinigen sein. Für Arbeits-, Kühl-, Lager-, Maschinen- und Nebenräume gilt dies insoweit, als es betrieblich möglich und aus sicherheitstechnischen oder gesundheitlichen Gründen erforderlich ist.

Material:

  • 1.4301 (Nicht rostender austenitischer Stahl)
  • 1.4401/04 (Nicht rostender austenitischer Chrom-Nickel-Mollybdan-Stahl)
  • Auf Anfrage sind andere Werkstoffe (z. B. 1.4016, 1.4509) und Stärken, als Coilausbringung (20,0 to) möglich

Stärken:

  • Standard: 0,8 - 4,0 mm

Oberflächen:

Mögliche Rutschhemmung:
R - Prüfung nach DIN 51130

  • R11  2B, ohne zusätzlichen Schliff

Barfußprüfung nach DIN 51097

  • Klasse B: 2B

Maße:

  • 2500 x 1250 mm
  • 3000 x 1250 mm
  • 3000 x 1500 mm
  • Fixlängen vom Coil bis 3,0 mm kurzfristig lieferbar

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